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![]() Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne Gasse 38, 48143 Münster
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Theologische und philosophische Reflexionen zu ethischen Fragen am Lebensende25. 11. 2019 00:00 Rechtsanwalt Dr. Gunia zu Besuch im Religionsunterricht der Q2 von Lukas Grave, Q2 Das Thema Sterbehilfe wird in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft schon länger kontrovers und oft sehr emotional diskutiert. Bevor man zu klaren Urteilen kommen kann, müssen jedoch zunächst viele Sachfragen geklärt werden: Wie unterscheiden sich aktive, indirekte und passive Sterbehilfe überhaupt? Was genau ist gesetzlich erlaubt oder verboten? Welche Problematiken ergeben sich für die Betroffenen, Familienangehörige und Ärzte? Und was kann in einer Patientenverfügung alles geregelt werden, was nicht? Um einen noch tieferen Einblick in die – zum Teil sehr komplizierten – Rechtsfragen zu bekommen, besuchte am Montag, den 11.11.2019, Rechtsanwalt Dr. jur. Wilfried Gunia aus Dortmund als Experte zu diesem Thema unseren Kurs. Als Strafverteidiger begab er sich nun gemeinsam mit uns auf dieses nicht einfache und sehr aktuelle Themengebiet, um aus seinem Praxisalltag Antwortversuche zu geben und Fallstricke näher zu beleuchten. In einem sehr lebendigen Austausch hatten wir auch die Möglichkeit, unsere offenen und zum Teil sehr persönlichen Fragen, die wir mit unserer Kurslehrerin Frau Terhorst-Schweifel im Vorfeld formuliert hatten, an ihn als Experten zu stellen. Die Erklärungen, die der Rechtsanwalt uns geben konnte, waren auch für uns als Nicht-Juristen sehr gut verständlich und interessant, so dass die zwei angesetzten Schulstunden wie im Flug vergingen. Der persönliche Kontakt zu Herrn Dr. Gunia war ursprünglich auf dem Katholikentag in Münster zustande gekommen. Dort war er als Vertreter der Vereinigung „Christ und Jurist“ eingeladen, zu deren Mitgliedern er zählt. Die Initiative setzt sich mit juristischen Fragen vor dem Hintergrund des christlichen Glaubens (und insbesondere des christlichen Menschenbildes) auseinander. Der Experte aus Dortmund erläuterte in seinen Ausführungen u.a. die eigentliche Aufgabe eines Juristen in diesen Fällen, die im genauen Abwägen aller rechtlich relevanten Sachverhalte besteht. Als besonders brisant erwies sich hierbei etwa die Beispielfrage, ob und wann ein Arzt beim Sterben helfen darf. So gilt beispielsweise eine palliativmedizinische Versorgung, die dem Sterbenden durch Verabreichung von Medikamenten, wie z.B. Morphium, die Schmerzen lindert als nicht gesetzwidrig – auch wenn sie ggf. eine Verkürzung des Lebens in Kauf nimmt. Dies steht allerdings immer unter der Voraussetzung, dass der Patient dies vorher in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Durch diese Ausführungen von Herrn Dr. Gunia wurde uns allen klar, dass uns das Thema Patientenverfügung grundsätzlich etwas angehen sollte, denn nur sie sorgt für die nötige Klarheit bei allen Betroffenen – egal in welchem Lebensalter. Natürlich wurde bei anderen Aspekten auch deutlich, dass es durchaus unterschiedliche Einstellungen und Werturteile zu dem komplexen Thema „Sterbehilfe“ gibt und die damit verbundenen Probleme nicht theoretisch zu lösen sind, trotz intensiver Auseinandersetzung. In einer Sache konnten wir jedoch alle einen eindeutigen Standpunkt vertreten: Es wäre wichtig und wünschenswert, wenn die Hospiz- und Palliativbewegung eine größere Unterstützung seitens des Staates erfahren würde, denn „eine Gesellschaft, die am Ende Häuser bauen würde, in denen man den Menschen nicht beim Sterben hilft, sondern sie töten hilft, wäre eine andere Gesellschaft als die, in der wir heute leben.“ (Franz Müntefering) « zurück zum Archiv |
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