Verhalten bei einer möglichen COVID-19-Erkrankung22. 10. 2020 00:00 Folgenden Hinweis gibt das Gesundheitsamt der Stadt Münster Eltern und Erziehungsbrechtigten für das Verhalten bei erkennbaren Symptomen einer möglichen COVID-19-Erkrankung ihrer Kinder:
Personen mit Symptomen, die mit einer Erkrankung an COVID-19 vereinbar sind (klinische Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, mit oder ohne Fieber (> 38°C), Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns -speziell bei Kindern: Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen), Myalgie)- sollen das Schulgelände nicht betreten.

Hilfe auf Fragen von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch bei vorliegenden oder vermuteten Krankheitssymptomen gibt das untenstehende Schaubild, das sich auch mehrsprachig auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW findet.

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